FAQ Ratenkredit

 

1. Welche Vertragslaufzeit ist sinnvoll?

Die Laufzeit eines Ratenkredits, die üblicherweise zwischen 12 und 72 Monaten liegt, ist nicht festgelegt, sondern kann den persönlichen Verhältnissen des Kreditnehmers angepasst werden. Eine kürzere Laufzeit mit entsprechend höheren Raten, jedoch - aufgrund niedrigerer Gesamtkosten - auch niedrigerem Zinssatz, empfiehlt sich, sofern die monatlichen Einnahmen dies erlauben. Sinnvoll ist zudem ein Vergleich der Bearbeitungsgebühren, besonders bei kurzen Vertragslaufzeiten können diese extrem hoch sein.

 

FAQ: Kredite

 

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Abbezahlung eines Kredits nicht länger dauern sollte als die Nutzung des Gegenstands, den man finanziert hat. Für den Erwerb eines PKWs oder eines Motorrads existieren spezielle Ratenkredite mit außergewöhnlich kurzen Laufzeiten zu besonders günstigen Konditionen.

 

2. Besteht die Möglichkeit einen Kredit vorzeitig zurückzuzahlen oder umzuschulden?

Jeder Kredit kann sowohl früher als vereinbart zurückgezahlt als auch durch einen zweiten, günstigeren, bei einem anderen Kreditinstitut aufgenommenen, abbezahlt werden. Die Möglichkeit einer Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr besteht allerdings nicht. Die Kündigungsfrist bei vorzeitiger, kompletter Abzahlung beträgt drei Monate und kann frühestens drei Monate nach Vertragsbeginn in Anspruch genommen werden. Bei der Eventualität der Rückzahlung von reinen Teilbeträgen bleibt die vereinbarte, monatliche Rate unverändert, lediglich die Laufzeit verkürzt sich.

 

3. Ist während der Kreditlaufzeit eine Zinsänderung möglich?

Nein, die bei Vertragsbeginn vereinbarten Zinssätze bestehen für die gesamte Dauer des Kreditgeschäfts.

 

4. Ist eine Restschuldversicherung zweckmäßig?

Eine Restschuldversicherung zahlt im Todesfall, bei Unfall, Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit des Kreditnehmers unter bestimmten Bedingungen die noch ausstehenden Raten eines laufenden Kreditgeschäfts. Sie dient somit der Absicherung der eigenen Person wie auch dem Schutz der Familie des Kreditnehmers.

 

5. Was verbirgt sich hinter den Arbeitsgebühren einer Bank?

Die bei einem Kreditabschluss anfallenden Bearbeitungs- und Verwaltungsgebühren, zumeist zwei Prozent der Kreditsumme, werden stets an den Kreditnehmer weitergegeben und entweder auf den bei Auszahlung des Kredits zu zahlenden Betrag aufgeschlagen oder von der beantragten Kreditsumme abgezogen.

Achtung: Kreditinstitute, die damit werben, keine Bearbeitungsgebühr zu berechnen, stellen diese, versteckt in den für den Kredit notwenigen Kontoführungsgebühren, meistens doch in Rechnung.

Ein Tipp: Bei relativ kurzer Laufzeit eines Kredits erhöhen sich durch die Verteilung der Bearbeitungsgebühren auf nur wenige Monate die monatlichen Ratenzahlungen sehr. Bei ähnlichem Zins sollte die Entscheidung für eine Bank fallen, welche die Gebühren bei vorzeitiger Rückzahlung des Kredits anteilsmäßig erstattet.

 

6. Wodurch unterscheiden sich Nominal- und Effektivzins?

Ein Nominalzins bezeichnet die Verzinsungshöhe eines Darlehens und dient der Berechnung der vom Kreditnehmer zu zahlenden Zinsrate. Er ist unveränderbar und bleibt über die gesamte Vertragslaufzeit bestehen.

Der Effektivzins hingegen ist das Resultat von gewissen, preisbestimmenden Faktoren des Kreditverlaufs. Folgende Größen wirken auf ihn ein:

  • Nominalzinssatz
  • Auszahlungskurs
  • Zins- und Tilgungsrechnungstermine
  • Tilgungssatz, -beginn und -höhe
  • Bearbeitungsgebühren

Bei der Berechnung des Effektivzinses werden diese Werte und Fakten auf die vereinbarte Zinsfestschreibungszeit verteilt. Er spiegelt somit die prozentualen Gesamtkosten eines Darlehens pro Jahr wieder und dient beim Vergleich von Kreditangeboten mit identischer Zinsfestschreibungszeit als einzige theoretische Vergleichsgröße. Da jedoch viele Banken die vollständige genaue Angabe aller oben genannten Berechnungsfaktoren verweigern, ist ein solcher Preisvergleich selten möglich.

 

7. Welche Verpflichtungen geht ein Kreditnehmer ein?

Die zentrale Verpflichtung eines Kreditnehmers besteht in der regelmäßigen Zahlung seiner Kreditraten. Diese sollten daher den Restbetrag von Einkommen abzüglich aller monatlichen Ausgaben nicht übersteigen.

 

8. Welche zusätzlichen Kosten birgt ein Ratenkredit?

Die Kostenpunkte eines Ratenkredits sind Zinsen und Bearbeitungsgebühr. Beide können je nach Kreditinstitut variieren, daher empfehlen wir einen Vergleich der Konditionen unserer Anbieter. Nicht berechnet werden: Vermittlungsgebühren, Auslagenersatz, Nachnahmegebühren für Kreditunterlagen, Negativerklärungen, Kontoführungsgebühren und Abschlussgebühren.

Ein Hinweis: Sämtliche Banken und Kreditinstitute sind gesetzlich verpflichtet, die Summe aller anfallenden Kosten sowie die Angabe des effektiven Jahreszinses im schriftlichen Darlehensvertrag aufzuführen.

 

9. Die Frage nach der SCHUFA

Aufgabe der SCHUFA („Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“) ist der Schutz von Banken und Verkäufern vor Betrügern. Ein negativer SCHUFA-Eintrag entsteht beispielsweise durch die Nichtzahlung von Kreditraten jeglicher Art und verhindert eine erneute Kreditvergabe.

 

10. Nützt die Aufnahme eines zweiten Kreditnehmers?

Bei der Entscheidungsfindung einer Bank in Bezug auf eine Kreditvergabe spielt die Risikohöhe eines Kreditausfalls eine maßgebliche Rolle. Durch einen zweiten Kreditnehmer verringert sich das Risiko der Bank und die Chancen einer Kreditbewilligung steigen.

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